Therapiekosten und -ablauf

Um eine Physiotherapie machen zu können benötigen Sie einen Verordnungsschein für Physiotherapie von Ihrem Haus- oder Facharzt.

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • die verordnete Behandlung beinhalten.

 

Therapiekosten (ab 1.1.2023)

 

45 Minuten Physiotherapie ....................75€

60 Minuten Physiotherapie ....................85€

 

Die Begleichung der Therapiekosten erfolgt mittels Erlagschein. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote über die gesamten Therapiekosten, mit der Sie die Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können.

 

Um einen Teil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen, lassen Sie Ihren Verordnungsschein

vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung ist je nach Krankenkasse verschieden. Die aktuellen Tarife erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine private Zusatzversicherung übernimmt bis zu 100% der Therapiekosten.

Therapieablauf

 

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

 

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Dies kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

 

Zur Physiotherapie mitzubringen:

  • Bewilligter Verordnungsschein
  • aktuelle, relevante Befunde
  • ein Handtuch
  • bequeme Kleidung

Therapietermine finden immer nach Vereinbarung statt. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen 24h vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine müssen bei Nichterscheinen in Rechnung gestellt werden.

 

Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/ dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben.